Die Musikschule Bernau verfügt über einen eigenen Pool verschiedener Leihinstrumente. Diese können gegen eine geringe Gebühr ausgeliehen werden. So ist sichergestellt, dass ein für den Unterricht geeignetes Instrument zu günstigen Konditionen verfügbar ist. Instrumente die nicht im Pool der Musikschule in Bernau vorhanden sind, können durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Musikfachgeschäft in Bernau problemlos gestellt werden. Denn ebenso wichtig wie ein guter Lehrer ist die Wahl des geeigneten Instrumentes. Informationen zum Thema „Leihinstrumente“ finden Sie auch auf den entsprechenden Webseiten des Musikladens Bernau.
Sowohl für die Instrumente aus dem Musikschulpool, als auch die Neuinstrumente die über den Musikladen Bernau gestellt werden können gilt, es sind gute Markeninstrumente und „spielfertig“ mit dem nötigen Zubehör ausgestattet. Aus verschiedenen Modellen kann dabei das individuell passende gewählt werden. Besonders bei den Saiteninstrumenten, die in verschiedenen Größen angeboten werden ist die Auswahl der richtigen Größe für den Erfolg des Unterrichts entscheidend. Alle Instrumente sind versichert, kleinere Reparaturen und jährliche Durchsichten im Preis inbegriffen. Bei der Übernahme eines Instrumentes des Musikladens werden bis zu 12 der monatlich gezahlten Leihgebühren in voller Höhe auf den Kaufpreis angerechnet.
Neben Saiteninstrumenten wie Gitarren, Geigen und Bässen, besteht die Möglichkeit auch Blasinstrumente wie etwa Saxophone, Querflöten, Klarinetten oder Schlaginstrumete (inkl. Percussions) zu leihen.
Häufig gestellte Fragen – Fragen und Antworten
Warum ein Instrument leihen?
Für den Erfolg des Unterrichts ist ein gutes Instrument entscheidend. Ein Instrument das nicht funktioniert weil es schlecht klingt, sich schwer spielen lässt oder in der falschen Größe vorliegt, frustriert den Schüler und kann dazu führen, dass ein Kind die Freude am Musizieren dauerhaft verliert. Instrumente vom Discounter sind für den Unterricht meist nicht geeignet. Die von uns verliehenen Instrumente sind sorgfältig ausgewählt und von Instrumentallehrern getestet und empfohlen. Durch die Möglichkeit des Leihens kann auch zeitweise ein gutes Instrument kostengünstig zur Verfügung gestellt werden.
Wie funktioniert das Entleihen eines Instrumentes?
Entleiher und Verleiher, schließen einen Leihvertrag miteinander ab. In diesem wird das Instrument beschrieben sowie die Höhe der monatlichen Leihgebühr festgehalten. Der Entleiher überzeugt sich vom einwandfreien Zustand des Instrumentes und übernimmt es gegen Zahlung einer Kaution zu seiner Nutzung. Entleihe und Rückgabe finden beim Neue Musik Laden statt.
Was kostet die Entleihe?
Das Leihen eines Instrumentes ist kostengünstig.
Dazu ein Beispiel: Ein hochwertiges, neues und spielfertig eingerichtetes Geigenkomplettpaket mit einem soliden Koffer, einem guten Bogen und Kolophonium kostet laut Preisempfehlung des Herstellers ca. 460,- EUR. Der Musikladen Bernau kann Ihnen dieses Instrument für ca. 379,- EUR anbieten. Sie zahlen einmalig eine Kaution in Höhe von ca.180,- EUR und nehmen das Instrument in Empfang. Die monatliche Leihgebühr beträgt ca.15,- EUR und wird per Lastschrift eingezogen. (Die aufgeführten Preise dienen nur als Beispiel.)
Kommen weitere Kosten auf den Entleiher zu?
Der Entleiher hat die Kosten für die anfallenden Verschleißmaterialien zu tragen. Das sind bei Streich- oder Zupfinstrumenten die Saiten. Bei Streichinstrumenten zusätzlich Bogenhaar und Kolophonium. Weitere Verschleißmittel sind Schlagzeugfelle, Korkfett, Spielblätter und ähnliches. Diese Kosten sind jedoch im Regelfall gering und fallen meist nur in größeren Abständen an.
Was ist wenn ich das Instrument zurückgeben möchte?
Sie können das Instrument nach einer Mindestleihdauer von 4 Wochen jederzeit zurückgeben. Sie erhalten die Kaution in voller Höhe zurückerstattet und wenn Sie das Instrument vor dem 15. des Monats zurückgeben, auch die Hälfte der für diesen Monat bereits entrichteten Leihgebühr.
Was passiert wenn das Instrument kaputt geht?
Der Entleiher verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und sachgemäßen Gebrauch des Instrumentes. Sollte durch Missgeschick oder ähnliche unvorhersehbare Umstände das Instrument beschädigt werden, lässt sich der entstandene Schaden regulieren. Das Instrument ist über den Neue Musik Laden gegen Beschädigungen versichert.
Was geschieht wenn das Instrument zu klein geworden ist?
Wenn Sie eine Kindergröße, etwa eine 1/4 Geige entliehen haben, das Kind gewachsen ist und das Instrument nun zu klein geworden ist, so können Sie das Instrument kostenfrei gegen die nächste Größe tauschen. So steht dem Kind immer die passende Instrumentengröße zur Verfügung. Für den Erfolg des Instrumentalunterrichts ist das sehr förderlich. Daher ist die Leihe eines Instrumentes eine besonders gute Möglichkeit und es entfällt die Notwendigkeit der Neuanschaffung des jeweils passenden Instrumentes.
Kann ich das Instrument kaufen?
Ja! Im Vertrag wird ein Kaufpreis festgehalten. Zu diesem Preis können Sie das Instrument übernehmen. Dabei werden die Kaution und die bislang für das Instrument gezahlten Leihgebühren (max. 12 gezahlte Raten) in voller Höhe auf den Kaufpreis angerechnet.
Für weitere Informationen stehen wir telefonisch unter 03338 706187 oder zu den Öffnungszeiten von Mo – Fr zwischen 10 – 18 Uhr am S-Bahnhof Bernau zur Verfügung.